Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Industrieprodukte Vertriebs-Organisation für Deutschland GmbH, Max-Eyth-Strasse 10, D-74405 Gaildorf

Unseren Angeboten und Lieferungen liegen die allgemeinen Lieferbedingungen für Leistungen und Erzeugnisse der Elektro-Industrie
zugrunde. Es gelten außerdem die nachfolgenden Ergänzungen für jeden Auftrag.

  1. Angebote
    1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit unverbindlich. Abweichungen gelten nur, wenn schriftlich bestätigt.
    2. Für die Richtigkeit von telefonisch abgegebenen Angeboten haften wir nicht. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Lieferungen
    1. Wir sind bemüht Lieferzusagen und Lieferfristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich.
    2. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Arbeitskräftemangel, Streik, usw. berechtigen uns, ohne Ansprüche für den Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, auch wenn bereits Lieferverzug eingetreten sein sollte.
    3. Wenn keine bestimmten Versandvorschriften gegeben wurden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen und auf dem möglichst billigsten Versandweg unversichert vorgenommen.
    4. Der Mindestauftragswert für Versandlieferungen beträgt EUR 100,-. Für Bestellungen unter Mindestauftragswert wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.
  3. Preise
    1. Die Preise verstehen sich in EUR ausschließlich Verpackung ab Gaildorf, zuzüglich Mehrwertsteuer
    2. Bei Aufträgen, deren Lieferzeit über 2 Monate nach erteilter Auftragsbestätigung hinausgeht, behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung vor, wenn seit dem Abschluß des Vertrages eine Verteuerung in der Herstellung oder dem Vertrieb eingetreten ist, insbesondere durch Lohn- oder Rohstoffpreiserhöhung.
    3. Bei Teillieferungsverträgen gilt der zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung gültige Preis als vereinbart.
  4. Zahlung
    1. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb 30 Tagen fällig. Reparaturen sind zahlbar sofort rein netto. Bei Warenwert über EUR 50,– gewähren wir bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto
    2. Der Besteller ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüche.
    3. Die Zahlung mit Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Eine Haftung des Auftragnehmers für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung bei Nichteinlösung ist ausgeschlossen.
    4. Wir sind berechtigt in besonderen Fällen Vorauszahlungen oder Sicherung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und wir können für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles die Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
    6. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    7. Erfüllungsort ist Gaildorf, Gerichtsstand Schwäbisch Hall
  5. Rücksendungen
    1. Mit der Lieferung ist der Käufer zufrieden gestellt, wenn erkennbare Mängel an der Ware oder unrichtige oder unvollständige Lieferung nicht unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich unter Beifügung des Lieferscheines beanstandet werden.
    2. Allgemeine Änderungen in der Ausführung oder Konstruktion können nicht beanstandet werden.
    3. Geringe handelsübliche Abweichungen in Größe, Farbe, Qualität, Toleranz und der sonstigen Ausführung sind kein Grund zu Beanstandung durch den Käufer, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
    4. Andere Mängel sind ohne Verzug nach Feststellung schriftlich anzugeben.
    5. Rücksendungen ohne unsere vorherige Zustimmung können nicht gutgeschrieben werden.
    6. Unmittelbaren oder mittelbaren Schaden als Folge unserer Liefergegenstände ersetzen wir nicht.
    7. Bei von uns anerkannten Beanstandungen behalten wir uns Nach- bzw. Ersatzlieferung oder Wertgutschrift vor.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Befriedigung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
    2. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs kann der Käufer jedoch die Waren veräußern oder weiterverarbeiten. Das Recht erlischt sofort bei einer Zahlungseinstellung.
    3. Einer Sicherungsübereignung stimmen wir nicht zu. Wenn unser Eigentum gepfändet werden sollte ist unverzüglich Mitteilung zu machen.
    4. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruch, Wassergefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln und aufzubewahren. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an den Verkäufer abzutreten.
  7. Mängel
    1. Für unsere Lieferungen gilt die Garantieklausel der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Leistungen und Erzeugnisse der Elektroindustrie” (ZVEI)
    2. Eine Haftung für Mängel übernehmen wir nur insoweit als sie vom Hersteller der gelieferten Ware anerkannt und gedeckt wird.
    3. Bei unberechtigter Beanstandung oder Rücksendung von Waren können die Versandkosten und etwaige Prüfkosten dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

Industrieprodukte Vertriebs-Organisation für Deutschland GmbH, Gaildorf Stand 01.08.2018

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als PDF herunterladen